4 Wege, wie du als Finanzdienstleister deine Steuerlast um bis zu 100% senken kannst.
Du arbeitest hart, berätst deine Kunden gewissenhaft und am Ende des Monats stellt sich das gleiche frustrierende Gefühl ein: Ein Blick auf die Abrechnung zeigt, dass der Staat dein größter Teilhaber ist. Als Finanzdienstleister in Deutschland wirst du oft wie eine Melkkuh behandelt. Hohe Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und eine überbordende Bürokratie ersticken das, was du dir eigentlich durch deine Selbstständigkeit aufbauen wolltest: Echte Freiheit. Doch es gibt Wege, dieses System zu verlassen oder innerhalb der Regeln so zu optimieren, dass deine Steuerlast massiv sinkt. Hier sind vier Strategien, die von der klassischen Optimierung bis zur vollständigen geografischen Freiheit reichen.
Weg 1: Die “klassische” Optimierung für Investoren Dies ist der Weg, den viele als Steuergestaltung verstehen, doch es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen Amateuren und Profis. Amateure versuchen, ihren Gewinn durch Konsumausgaben zu drücken. Sie kaufen teure Leasingwagen oder buchen Reisen, nur um weniger Steuern zu zahlen. Am Ende ist das Geld jedoch weg – verschwendet für Konsum, statt es für den Vermögensaufbau zu nutzen. Die schlaueren Finanzdienstleister nutzen steuerliche Instrumente für Investitionen. Es gibt Möglichkeiten, Gewinne direkt in Depots zu investieren und diese Investitionen steuerlich geltend zu machen. Im Immobilienbereich lassen sich Strukturen schaffen, bei denen du indirekt sogar die Tilgung deines Eigenheims steuerlich absetzen kannst, statt dich nur mit der regulären Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zufrieden zu geben. Ein besonders mächtiges Werkzeug ist die eigene Stiftung. Hier kannst du als verheiratete Person über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 2 Millionen Euro (einzeln 1 Million Euro) aus deinem Einkommen als Spende an die Stiftung übertragen (§ 10b Abs. 1a EStG). Dadurch erhältst du jedes Jahr bis zu 200.000 Euro steuerfrei. Das Kapital in der Stiftung kannst du dir anschließend über ein endfälliges Darlehen zurückholen, was deine Liquidität und Freiheit massiv erhöht und sich durch die Inflation über Jahrzehnte gefühlt von selbst tilgt. Ein ebenso mächtiges Werkzeug ist die Genossenschaft, die keiner Gewinnerzielungsabsicht unterliegt. Bei ihr steht die Förderung ihrer Mitglieder gesetzlich an erster Stelle.Die Genossenschaft kann vieles steuerlich absetzen, was in einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden würde. In der Satzung lässt sich regeln, wie durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb mit den Mitgliedern viele der sonst privat anfallenden Ausgaben in die betriebliche Sphäre verlagert werden können. Denn Leistungen, die die Genossenschaft bereits angeschafft hat und ihren Mitgliedern im Rahmen der Förderung zur Verfügung stellt, müssen folglich nicht mehr auf privater Ebene selbst angeschafft werden.
Weg 2: Das Non-Dom-Modell in Europa Wenn du bereit bist, deinen Lebensmittelpunkt zu verlegen, aber in Europa bleiben möchtest, sind Staaten mit einem Non-Dom-System wie Zypern oder Malta ideal. Hier wird zwischen deinem Wohnsitz und deinem steuerlichen Status unterschieden. In diesen Ländern sind ausländische Dividenden, Zinsen oder sogar das komplette ausländische Einkommen steuerfrei, solange es nicht ins Land eingeführt wird (Remittance Basis) oder durch den Non-Dom-Status generell befreit ist. Du betreibst dein Geschäft über eine steuerfreie Auslandsfirma und überweist dir die Gewinne auf private Auslandskonten. Da du keine steuerpflichtigen Inlandseinkünfte im Wohnsitzland erzielst und auch kein Geld ins Land überweist, bleibt dein verfügbares Einkommen brutto gleich netto.
Weg 3: Die steuerfreie Auslandsfirma mit Substanz Dieser Weg fokussiert sich auf die Gründung einer juristischen Person in einem Land mit Territorialbesteuerung oder in einer Nullsteuer-Jurisdiaktion. Du kannst hierbei selbst als Geschäftsführer agieren oder einen lokalen Manager einsetzen. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Substanz. Damit die Struktur international anerkannt wird und nicht als Briefkastenfirma unter die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) fällt, musst du für angemessene geschäftliche Einrichtungen vor Ort sorgen. Dies lässt sich jedoch durch professionelle Setups heute vergleichsweise leicht, günstig und rechtssicher lösen.
Weg 4: Das Leben als Staatenloser (Perpetual Traveler) Dies ist die extremste Form der Freiheit. Du verzichtest auf einen festen steuerlichen Wohnsitz und achtest penibel darauf, in keinem Land eine Steuerpflicht auszulösen. Das bedeutet in der Regel, sich in keinem Land länger als 183 Tage aufzuhalten und die jeweiligen nationalen Kriterien für den gewöhnlichen Aufenthalt zu umgehen. Deine Abrechnungen stellst du als Privatperson auf einen sogenannten Compliance-Wohnsitz aus, den du dir strategisch aufgebaut hast. Du nutzt keine klassische juristische Person, sondern agierst als globaler Akteur. Dies erfordert ein hohes Maß an Disziplin und Wissen über die verschiedenen internationalen Steuergesetze, bietet aber die maximale Unabhängigkeit von staatlichen Systemen.
Die alles entscheidende Hürde: Die § 34 GewO Erlaubnis Alle vier Wege dienen der Inspiration und sind stark vereinfacht dargestellt. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Modelle nicht durch Zauberei funktionieren, sondern auf einer präzisen rechtlichen Architektur basieren. Die größte Herausforderung für dich als Finanzdienstleister ist die Kombination dieser Freiheit mit deiner IHK-Erlaubnis nach § 34 GewO. Viele Berater scheuen den Schritt ins Ausland, weil sie fürchten, ihre Zulassung zu verlieren oder durch die weitere Tätigkeit für deutsche Kunden ungewollt eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland zu begründen. Das würde die gesamte Steuerstrategie hinfällig machen, da Deutschland dann weiterhin das Besteuerungsrecht beansprucht.
Wir bei Finanznoma haben die Lösung für dieses „unmögliche“ Setup entwickelt. Wir zeigen dir, wie du deine Gewerbeerlaubnis rechtssicher aufrechterhältst, deine Provisionen weiterhin fließen und du gleichzeitig keine Steuerlast im Heimatland auslöst. Es geht darum, das Business international wasserdicht aufzusetzen, damit es später keine bösen Überraschungen mit dem Finanzamt oder der Aufsichtsbehörde gibt.
Möchtest du wissen, welcher dieser vier Wege am besten zu deiner aktuellen Situation passt und wie du die Strategie mit deiner § 34 GewO Erlaubnis kombinierst? Melde dich jetzt zu unserem Webinar an. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie wir Finanzdienstleister in die echte geografische und finanzielle Freiheit begleiten. Hier geht es zur Anmeldung: https://finanznoma.de/webinar
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